2. Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
3. Falls Sie ein Bild während der Mietzeit kaufen möchten, werden die in den ersten beiden Jahren geleisteten Mietraten vollständig auf den Kaufpreis angerechnet, alle weiteren Jahre zu 50 Prozent.
4. Möchte jemand ein von Ihnen gemietetes Bild kaufen, haben Sie ein Vorkaufsrecht. Machen Sie von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch, wird der Mietvertrag auf Wunsch in einen Leasingvertrag umgewandelt. Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht, endet der Mietvertrag mit dem Verkauf des Bildes, oder Sie erhalten für die Restmietdauer ein gleichwertiges Bild als Ersatz.
5. Sie erklären sich damit einverstanden, einzelne gemietete Bilder, falls notwendig, kurzfristig für eine Ausstellung zur Verfügung zu stellen.
6. Sie erklären sich damit einverstanden das oder die gemieteten Exponate gegen Verlust oder Beschädigung während der Mietdauer zu versichern. Alternativ sind Sie damit einverstanden bei Verlust oder Beschädigung das Exponat zum vollen Bildwert (wie unter Punkt 3) zu erwerben.
7. Weitere Kosten, beispielsweise für Beratung, Lieferung der Bilder (kleinere Formate), Aufhängen etc. sind mit der pauschalen Aufwandsentschädigung (siehe 1.) in aller Regel abgedeckt. Ausnahmen aufgrund von erhöhtem Aufwand, Entfernung und Anzahl oder Grösse der Bilder erfolgen nach Absprache.